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Saatgutdatenbank


Grundsätzlich gilt: Biologisches Saatgut ist zu verwenden. Ist kein biologisches Saatgut verfügbar (oder weitere Begründungen siehe unten), kann ein Ansuchen um Ausnahmegenehmigung an die Kontrollstelle gestellt werden. Diese Genehmigung muss vor dem Anbau/der Auspflanzung beim Landwirt aufliegen. Die Verfügbarkeit wird auf der AGES-Homepage abgerufen.

Beim Ansuchen müssen folgende Angaben gemacht werden.

  • Bio-Saatgut/Bio-Pflanzmaterial ist nicht lieferbar, obwohl zeitgerecht bestellt wurde.
  • Sorte wird für behördlich genehmigten Versuch benötigt.
  • Sorte wird für kleinen Feldversuch benötigt.
  • Vertragsanbau für Vermehrungssaatgut.

Link zum online-Saatgutansuchen-Formular


AGES-Homepage

   
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